Gartenbewerbung

Die Anpachtung eines Kleingartens ist von der Anerkennung der Bestimmungen der Vereinssatzung, der Gartenordnung und des Pachtvertrages sowie anderer Vereinsordnungen durch das Mitglied abhängig. Es entsteht ein gemischter Vertrag (Vereinsmitgliedschaft und Pachtverhältnis). Die Vergabe der Gärten erfolgt vorrangig an Bewerber aus Ginsheim-Gustavsburg.

    Bitte beachten:

    Aktuell gibt es bei uns keine freien Gärten und zudem eine lange Bewerberliste. Wenn Sie sich trotzdem bei uns bewerben möchten, müssen Sie sich auf eine Wartezeit einstellen.

    Auch per E-Mail zu erreichen: